Corona-Infos

Aktuelle Verhaltensregeln zum Umgang mit der Pandemie

Trag deinen Teil dazu bei, die Pandemie einzudämmen!
Das Corona-Virus wird uns noch eine Weile begleiten. Darum bleibt es auch weiterhin wichtig, verantwortlich mit dem Thema umzugehen und alles Notwendige zu tun, um der Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken.

Hier findest du Informationen dazu, wie du dich im Allgemeinen und beim Studierendenwerk verhalten solltest. Wenn dir ein Thema auffällt, auf das du keine Antwort hier findest, dann schreibe uns eine kurze Mail an kommunikation@stw-vp.de. Wir nehmen es dann auf.

Pass auf dich auf und bleib gesund.

Auf folgenden Homepages werden die allermeisten Fragen geklärt. Da das Thema Corona aber sehr dynamisch ist und morgen etwas anderes gelten kann als heute, informiere dich bitte auch auf den offiziellen Webseiten:
Hier haben wir dir das wichtigste Infomaterial zusammengestellt:
Und im Folgenden findest du in unseren eigenen FAQ's Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Dein Team vom Studierendenwerk

Sich und Andere schützen

Was musst du tun, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren?

Wie kann ich mich und andere mit der AHA-Formel vor einer Ansteckung schützen?
Die Coronavirus-Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb bleibt es unverändert wichtig, sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen und die sogenannte AHA-Formel zu beachten.

AHA bedeutet:
  • Abstand halten – Achten Sie auf einen Abstand von mindestens 1,5 Meter zu ande-ren Personen, beispielsweise auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen oder beim Spaziergang.
  • Hygiene beachten – Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife und beachten Sie die Hygieneregeln beim Husten und Niesen.
  • Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen – Tragen Sie eine Alltagsmaske immer dann, wenn Sie im öffentlichen Raum den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können. Auch wenn Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden, sollten Sie dennoch darauf achten, Abstand zu anderen Menschen zu halten.

Besonders in der kalten Jahreszeit, in der sich die Menschen vermehrt in Innenräumen aufhalten, ist eine weitere Maßnahme wichtig: das Lüften. Die AHA-Formel wird daher um ein L, das für regelmäßiges Lüften steht, zu AHA+L erweitert.

Die Corona-Warn-App ist die digitale Ergänzung dieser Verhaltensregeln. Sie informiert Nutzerinnen und Nutzer, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Daher wird die AHA-Formel um ein weiteres A für Corona-Warn-App erweitert und es gilt die Empfeh-lung: AHA+L+A!

Quelle: www.infektionsschutz.de (Stand: 19.10.2020)
Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu beachten?
Seit Ende April 2020 gilt in den Bundesländern für bestimmte Situationen im öffentlichen Raum die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken (Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung). Die konkreten Umsetzungen können in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sein. Welche Regelung in Ihrer Region verbindlich gilt, erfahren Sie auf https://corona.rlp.de/de/startseite/.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung trägt dazu bei, andere Menschen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man z. B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen (Fremdschutz). Wichtig ist hierbei, dass sowohl Mund als auch Nase bedeckt sind. Für diesen Fremdschutz gibt es inzwischen erste wissenschaftliche Hinweise. Die Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beruht unter anderem auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil der Übertragungen von SARS-CoV-2 unbemerkt erfolgt, d. h. vor Auftreten erster Krankheitszeichen. Der Eigenschutz durch Mund-Nasen-Bedeckungen hingegen ist bisher wissenschaftlich nicht belegt.

Wichtig bleibt, um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, das Abstandhalten von anderen Menschen (mindestens 1,5 Meter), die Selbstisolierung bei Erkrankung, das Beachten von Hygienemaßnahmen wie eine gute Händehygiene, das Einhalten von Husten- und Niesregeln sowie das regelmäßige Lüften.

Quelle: www.infektionsschutz.deStand: 20.10.2020

Verdacht auf Infektion und Test

Was passiert, wenn du du in Kontakt mit dem Virus gekommen bist!

Was tun nach Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person?
Wenn Sie Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, sollten Sie zu Hause bleiben und sich umgehend telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden – auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben. Das Gesundheitsamt wird Sie über die weiteren erforderlichen Schritte informieren.

Welches Gesundheitsamt für Ihren Wohnort zuständig ist, kann über eine Datenbank (tools.rki.de/PLZTool/) des Robert Koch-Instituts ermittelt werden.
Quelle zum Thema: www.infektionsschutz.de Stand: 19.05.2020
Ich habe Husten und Fieber. Was soll ich tun?
Wenn Sie Krankheitsanzeichen wie Husten, erhöhte Temperatur oder Fieber, Kurzatmigkeit, Verlust des Geruchs-/Geschmackssinns, Schnupfen, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen und allgemeine Schwäche bemerken, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten, sollten Sie zu Hause bleiben, die Abstands- und Hygieneregeln einhalten und sich telefonisch beraten lassen. Rufen Sie am besten die Telefonnummer 116117, eine lokale Corona-Hotline, die Hausarztpraxis oder einen anderen behandelnden Arzt bzw. eine Ärztin an. Diese Kontaktstellen informieren über das weitere Vorgehen. Wenn Sie nicht gleich jemanden erreichen, versuchen Sie es erneut. In Notfällen, zum Beispiel bei akuter Atemnot, sollten Sie die Notfallnummer 112 anrufen. Um sich und andere zu schützen, sollten Sie auf keinen Fall ohne vorherige telefonische Anmeldung eine Arztpraxis aufsuchen.

Quelle zum Thema: www.infektionsschutz.de Stand: 23.06.2020
Wer wird auf das Coronavirus getestet?
Welche Personen in Deutschland getestet werden sollen, beschreibt die Nationale Teststrategie. Diese dient dazu, vorhandene Testkapazitäten möglichst zielgerichtet einzusetzen.

So soll ein Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 bereits bei leichten Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion oder anderen Anzeichen einer COVID-19 Erkrankung erfolgen.

Wenn Sie innerhalb der letzten zwei Wochen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde, sollten Sie zu Hause bleiben und sich umgehend telefonisch an das zuständige Gesundheitsamt wenden – auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben.

Ob ein Test durchgeführt wird, entscheidet die behandelnde Ärztin bzw. der Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt.

Quelle zum Thema: www.infektionsschutz.de Stand: 14.10.2020
Was sollte ich nach der Einreise aus dem Ausland beachten?
Welche Maßnahmen nach der Rückkehr aus dem Ausland zu ergreifen sind, hängt vor allem davon ab, ob Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

Für Einreisende aus Risikogebieten nach Deutschland gilt eine Pflicht zur Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 sowie eine Pflicht zur Quarantäne.

Quelle zum Thema: www.infektionsschutz.de Stand: 15.09.2020

Quarantäne

Wichtige Informationen zum Thema Quarantäne und Isolierung

Was versteht man unter Isolierung und was unter Quarantäne?
Ziel einer Isolierung oder Quarantäne ist es, durch Reduktion von Kontakten zu anderen Personen die Verbreitung eines Krankheitserregers (z. B. SARS-CoV-2) zu verhindern.

Die Isolierung ist eine behördlich angeordnete Maßnahme bei Erkrankten mit bestätigter SARS-CoV-2-Infektion. Je nach Schwere der Erkrankung kann diese sowohl zu Hause als auch im Krankenhaus erfolgen. Die Entlassung aus der Isolierung erfolgt nach festgelegten Kriterien. In der Regel ist dies der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass die Person nicht mehr ansteckend ist.

Die Quarantäne ist eine zeitlich befristete Absonderung von Personen, bei denen der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht oder von Personen, die möglicherweise das Virus verbreiten können. Dabei handelt es sich meist um Kontaktpersonen von Erkrankten sowie um Reiserückkehrer aus Risikogebieten. Die Quarantäne kann sowohl behördlich angeordnet sein als auch freiwillig erfolgen.
Quelle zum Thema: www.infektionsschutz.de Stand: 07.09.2020
Welchen Zweck erfüllt eine Quarantäne bzw. eine häusliche Absonderung?
Das Ziel ist es, eine Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutschland so weit wie möglich zu verlangsamen und Krankheitsfälle möglichst zu verhindern. Wenn eine Person positiv auf SARS-CoV-2 getestet wird, ist es dafür notwendig, die Menschen zu identifizieren, die Kontakt zu dieser Person hatten. Der Gesundheitszustand dieser Menschen wird dann auf Grundlage des individuellen Risikos einer Ansteckung für die maximale Zeitspanne, die zwischen einer Ansteckung und dem Auftreten von Krankheitszeichen liegt (14 Ta-ge), beobachtet. Menschen, die engen Kontakt zu der positiv getesteten Person hatten, müssen dabei in häusliche Quarantäne.

Die Ermittlung und Beobachtung dieser sogenannten Kontaktpersonen ist Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamts. Das Gesundheitsamt legt im Einzelfall auch das konkrete Vorgehen fest. Das Isolieren von Erkrankten und die Nachverfolgung von Kontaktpersonen ist seit Beginn des Corona-Geschehens in Deutschland eine zentrale Säule der Bekämpfungsstrategie.
Quelle zum Thema: www.infektionsschutz.de Stand: 03.06.2020
Wer muss in behördlich angeordnete Quarantäne?
In Quarantäne muss, wer ein hohes Risiko hat, sich angesteckt zu haben.
Dies ist der Fall, wenn man innerhalb der letzten 14 Tage engen Kontakt zu einer Person mit einer laborbestätigten Infektion durch das Coronavirus SARS-CoV-2 hatte. Ein enger Kontakt bedeutet hauptsächlich, dass man mindestens 15 Minuten mit der oder dem Erkrankten gesprochen hat bzw. in Kontakt mit dessen Sekreten gekommen ist, wie etwa durch Anniesen oder Anhusten, während diese Person ansteckend war.
Wenn man beispielsweise in den letzten 14 Tagen nur im gleichen Raum mit einem COVID-19-Erkrankten war und keinen engen Kontakt hatte, wird keine Quarantäne angeordnet, da dann ein geringeres Ansteckungsrisiko besteht.
Wer Kontakt zu einer Person in der Familie, im Freundes- oder Bekanntenkreis hatte, die wiederum Kontakt zu einem im Labor bestätigten COVID-19-Patienten hatte, aber völlig gesund ist, muss ebenfalls nicht in Quarantäne. In diesem Fall ist man keine Kontaktperson und hat kein erhöhtes Risiko für eine COVID-19 Erkrankung. Wer mit Menschen mit Vorerkrankungen arbeitet, z. B. im Krankenhaus oder in der Altenpflege, sollte aber in jedem Fall seinen Arbeitgeber informieren. Und für alle gilt: Führen Sie eine tägliche Selbstkontrolle auf Krankheitszeichen durch.
Siehe auch Frage „Was tun nach Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person?“.
Die Beurteilung des Ansteckungsrisikos und damit die Anordnung und Aufhebung der Quarantäne obliegt im Einzelfall dem zuständigen Gesundheitsamt.
Auch bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland besteht eine Pflicht zur häuslichen Quarantäne.
Quelle: www.infektionsschutz.de Stand: 20.10.2020
Welche Hygienemaßnahmen sind zu beachten, wenn eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde?
Bei bestätigter Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wird behördlich eine Isolierung angeordnet. Sie kann je nach Schweregrad der Erkrankung sowohl häuslich als auch stationär erfolgen.

Wenn Menschen, die an COVID-19 erkrankt sind, zu Hause betreut werden, sollten folgende Hygienemaßnahmen beachtet werden:
  • Die erkrankte Person sollte allein in einem gut belüftbaren Einzelzimmer untergebracht sein.
  • Die Anzahl der Kontakte zu anderen Personen sollte auf das absolute Minimum reduziert werden.
  • Haushaltsangehörige sollten sich in anderen Räumen aufhalten. Falls dies nicht möglich ist, sollte ein Abstand von mindestens 1,5 bis 2 Metern eingehalten werden. Zusätzlich sollten Erkrankte sowie Haushaltsangehörige einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Gemeinsame Räume sollten möglichst wenig und am besten zeitlich getrennt genutzt werden. Auch Mahlzeiten sollten nicht zusammen eingenommen werden.
  • Lüften Sie regelmäßig, insbesondere Räume, die von mehreren Personen genutzt werden, wie Küche und Bad.
  • Kontakte zu Personen außerhalb des Haushalts sollten unterbleiben. Lieferungen sollten vor dem Haus- oder Wohnungseingang abgelegt werden.
  • Die Husten- und Niesregeln sollten konsequent eingehalten werden. Dazu zählt, beim Husten und Niesen ein Taschentuch zu verwenden oder die Armbeuge vor Mund und Nase zu halten und sich von anderen abzuwenden. Danach Händewaschen nicht vergessen!
  • Taschentücher und andere Abfälle von Erkrankten sollten in einem mit einem Müllbeutel versehenen Behälter im Krankenzimmer aufbewahrt werden, bis sie mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  • Erkrankte und Haushaltsangehörige sollten insbesondere vor der Zubereitung von Speisen, vor dem Essen, nach dem Toilettengang und immer dann, wenn Verschmutzungen sichtbar sind, die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
  • Erkrankte sollten sich zudem vor dem Kontakt zu anderen Personen die Hände waschen.
  • Für Haushaltsangehörige ist außerdem eine gute Händehygiene nach dem Kontakt mit einer erkrankten Person oder deren unmittelbarer Umgebung wichtig.
  • Zum Trocknen der Hände sollten möglichst Einmalhandtücher verwendet werden.
  • Wenn Stoffhandtücher verwendet werden, sollten Gesunde und Erkrankte diese nicht gemeinsam nutzen. Feuchte Handtücher sollten ausgetauscht werden.
  • Wenn die Hände nicht sichtbar verschmutzt sind, kann alternativ zum Händewaschen ein hautverträgliches Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis verwendet werden, das mit mindestens „begrenzt viruzid“ bezeichnet ist. Auf die Sicherheitshinweise der Händedesinfektionsmittel ist zu achten.
  • Häufig berührte Oberflächen (z. B. Nachttische, Bettrahmen und andere Schlafzimmermöbel, Türklinken, Lichtschalter, Smartphones sowie Bad- und Toilettenoberflächen) sollten täglich mit einem haushaltsüblichen Reinigungsmittel und ggf. mit einem Flächendesinfektionsmittel gereinigt werden. Welche Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen sind, ist mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder der betreuenden Ärztin bzw. dem betreuenden Arzt abzusprechen.
  • Kleidung, Bettwäsche, Bade- und Handtücher sollten bei mindestens 60°C mit einem herkömmlichen Haushalts-Vollwaschmittel gewaschen und gründlich getrocknet werden.

Zudem sind unbedingt die Empfehlungen des behandelnden Arztes, der behandelnden Ärztin bzw. des Gesundheitsamtes zu beachten.

Haushaltsangehörige von Personen mit bestätigter Erkrankung an COVID-19 gelten als Kontaktpersonen ersten Grades und stehen unter häuslicher Quarantäne.
Quelle zum Thema: www.infektionsschutz.de Stand: 07.09.2020
Wo finde ich während der häuslichen Quarantäne Unterstützung?
Das Studierendenwerk Vorderpfalz lässt Sie nicht alleine und unterstützt sich bei der Bewältigung der häuslichen Quarantäne. Unsere Wohnheimtutoren gehen für Sie Einkaufen und waschen Ihre Wäsche. Bitte stellen Sie sie uns in Absprache mit den Tutor*innen vor die Türe.

Fragen zum Corona-Virus im Studierendenwerk

Wohnheime des Studierendenwerks

Was passiert in den Wohnanlagen, wenn ein/e Student*in infiziert ist?
In diesem Fall handeln wir nach den Vorgaben des zuständigen Gesundheitsamts. Dies gilt grundsätzlich bei allen Infektionskrankheiten, die in den Wohnanlagen auftreten können. Alle gültigen Regelungen findet ihr hier. Bitte schaut öfter rein, da die Maßnahmen immer mal wieder angepasst und aktualisiert werden. Dort ist auf jeden Fall immer der aktuelle, gültige Stand zu finden.

Darüber hinaus informieren wir alle Bewohner*innen über den Infektionsfall, aus datenschutzrechtlichen Gründen natürlich vollkommen anonym.

Unsere Hausleitungen, Hausmeister und Wohnheimtutoren sind angewiesen, tagsüber regelmäßig das Wohnheim zu lüften, bei ihren Einsätzen FFP 2 Masken zu tragen und Abstandsregeln einzuhalten.
Welche Aufgaben haben die Wohnheimtutoren bei einem Coronafall?
Wenn Sie positiv getestet wurden, erhalten Sie in aller Regel durch das örtliche Gesundheitsamt die Anordnung zur häuslichen Quarantäne. Die Wohnheimtutoren übernehmen für Sie den wöchentlichen Einkauf, den Wäscheservice und haben immer ein offenes Ohr.
Kann das Coronavirus über die Lüftungsanlage transportiert werden?
Nein, technisch ist das nicht möglich, da der Luftabzug nur in eine Richtung verläuft. Gerüche, die von anderen Zimmern in Ihres gelangt sind von der Dichte mit einem Virus nicht zu vergleichen und können auch durch andere Wege in ihr Zimmer gelangen.
Müssen die Bewohner*innen etwas explizit im Umgang mit dem Coronavirus beachten?
In allen studentischen Wohnanlagen informieren wir mittels Plakaten in zwei Sprachen über die wichtigsten Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Zudem haben wir bei der BZgA Broschüren bestellt, die in den Hausmeisterbüros ausgelegt werden. Wie bei allen Infektionskrankheiten gelten folgende Verhaltensregeln, um einer Infektion vorzubeugen:
  • Wasche regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) deine Hände mit Wasser und Seife
  • Halte deine Hände aus dem Gesicht fern
  • Niesen oder huste in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
  • Halte Abstand zu kranken Personen (ca. 2 Meter)
  • Dort wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen
Gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Nein, leider räumen wir kein Sonderkündigungsrecht ein. Mietverträge müssen erfüllt werden. Die normalen Kündigungsfristen entnehmen Sie aus Ihrem Mietvertrag samt Anhängen.