Grundlagen unserer Arbeit
Hier findest du alle Grundlagen unserer Arbeit.
Von den gesetzlichen Vorgaben, über unsere Gremien wie den Verwaltungsrat und die Satzung des Studierendenwerks bis hin zu den testierten Geschäftsberichten der letzten Jahre.
Hier findest du alle Informationen, wie wir deine Studienbeiträge in unserer Arbeit einsetzen.Wenn du trotz der Informationen noch Fragen zu unserer Arbeit hast, dann sprich uns einfach an unter
kommunikation@stw-vp.de
Von den gesetzlichen Vorgaben, über unsere Gremien wie den Verwaltungsrat und die Satzung des Studierendenwerks bis hin zu den testierten Geschäftsberichten der letzten Jahre.
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Hochschulgesetz Teil 8 Studierendenwerke Rheinland-Pfalz
Die Arbeit der Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz regelt das Hochschulgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung. Das Gesetz ist auch die Richtschnur für unsere Arbeit und gibt uns den Rahmen für unsere Dienstleistungen vor.
- Du findest die aktuell gültige Version des Hochschulgesetzes mit dem Part "Studierendenwerk" hier
Satzung des Studierendenwerks
Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks beschließt die Satzung und ggf. deren Änderungen. In der Satzung werden die gesetzlichen Vorgaben konkretisiert, Aufgaben und die Finanzierung beschrieben.
- Hier findest du die aktuelle Satzung des Studierendenwerks Vorderpfalz.
Der Verwaltungsrat
Das Studierendenwerk Vorderpfalz ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besteht aus den Organen Geschäftsführung und Verwaltungsrat. Die Geschäftsführung führt die Geschäfte des Studierendenwerks und vertritt es nach außen.Der Verwaltungsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er entscheidet - soweit nicht die Entscheidung der Geschäftsführung übertragen ist - in grundsätzlichen Angelegenheiten. Er beschließt unter anderem den Wirtschaftsplan und entscheidet über die Verwendung des Jahresergebnisses. Auch die Ausweitung oder Einschränkung der Aufgaben des Studierendenwerks, die Aufnahme von Krediten, der Erwerb bzw. die Veräußerung von Grundstücken, die Festsetzung der Studierendenbeiträge oder die Gründung von Unternehmen gehören in seinen Zuständigkeitsbereich.
Dem Verwaltungsrat gehören drei Professorinnen und Professoren oder akademische Bedienstete der Hochschulen, fünf Studierende und eine Person des öffentlichen Lebens an. Ferner ist eine vom Präsidium der im Zuständigkeitsbereich befindlichen Hochschulen benannte Kanzlerin oder benannter Kanzler Mitglied des Verwaltungsrates. Der Personalrat (Vorsitz) als Organ des Studierendenwerks ist ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrates. Die Amtszeit der professoralen Mitglieder, des Kanzlers oder der Kanzlerin und der Person des öffentlichen Lebens beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.Die aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrates sind:Professorinnen und Professoren oder akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Studentische Mitglieder
Kanzler
Person des öffentlichen Lebens
Personalratsvorsitzende
Dem Verwaltungsrat gehören drei Professorinnen und Professoren oder akademische Bedienstete der Hochschulen, fünf Studierende und eine Person des öffentlichen Lebens an. Ferner ist eine vom Präsidium der im Zuständigkeitsbereich befindlichen Hochschulen benannte Kanzlerin oder benannter Kanzler Mitglied des Verwaltungsrates. Der Personalrat (Vorsitz) als Organ des Studierendenwerks ist ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrates. Die Amtszeit der professoralen Mitglieder, des Kanzlers oder der Kanzlerin und der Person des öffentlichen Lebens beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.Die aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrates sind:Professorinnen und Professoren oder akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Prof. Dr. phil. habil. Jendrik Petersen – Vorsitzender – Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau (RPTU); Institut für Betriebspädagogik / Personalentwicklung
- Dr. Doris Kinne - Johannes Gutenberg – Universität Mainz, FTSK Germersheim Fachbereich 06; Dekanat Studium und Lehre / Öffentlichkeitsarbeit
- Prof. Dr. Rudolf Mohr - Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen; Prodekan Fachbereich II Marketing und Personalmanagement
- Prof. Dr. Kai Kruk,- Hochschule Worms; Studiengangsleiter IBA
Studentische Mitglieder
- Julian Gerz – RPTU, Campus Landau
- Jonas Ditté – RPTU, Campus Landau
- Nicolas Hölzel - Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen
- Fabio Cavalieri - Hochschule Worms
- Max List - Uni Germersheim
Kanzler
- Stefan Lorenz, Kanzler RPTU, Kaiserslautern
Person des öffentlichen Lebens
- Frau Dr. Lea Heidbreder
Personalratsvorsitzende
- Hr. Sascha Spieß - Studierendenwerk Vorderpfalz, Personalratsvorsitz
Beitragsordnung des Studierendenwerks Vorderpfalz
Die Beiträge (auch dein Semesterbeitrag)- insgesamt rund 2,5 Mio. Euro pro Jahr - dienen sämtlich der Mitfinanzierung nichtkommerzieller Angebote für Studierende wie die Bewirtschaftung von Mensen (hier schießt auch das Land noch etwas zu), der Betrieb von Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden, die Sozialberatung, die Beratung von Studierenden mit Kind, die Beratung in psychologischen Angelegenheiten und die Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen von und für Studierende.Die Beitragsordnung gilt auch über das letztgenannte Semester hinaus bis auf weiteres, sofern der Verwaltungsrat keine Änderung beschließt. Sie muss jeweils, ebenso wie eventuelle Änderungen, vom Wissenschaftsministerium des Landes Rheinland-Pfalz genehmigt werden.
- Aktuell gilt folgende Beitragsordnung: Beitragsordnung des Studierendenwerks
- Ab dem Wintersemester 2024/2025 gilt diese neue Beitragsordnung: Beitragsordnung WiSe 2024/2025
Richtlinien für die Wirtschaftsführung
Das Studierendenwerk ist in seiner Arbeit an die Richtlinien für die Wirtschaftsführung, die Aufstellung von Wirtschaftsplänen und die Bilanzierung der Studierendenwerke in Rheinland-Pfalz gebunden.
- Hier findest du die aktuell gültigen Richtlinien für die Wirtschaftsführung