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Fragen zum Thema Wohnen und Bewerbung um einen Platz...

... werden hier alle beantwortet. Wenn dir dennoch etwas fehlt, schreib uns einfach eine Mail an wohnen@stw-vp.de.

Wie stehen meine Chancen auf einen Wohnheimplatz?
Die Chancen auf einen Wohnheimplatz sind in den Städten Landau, Germersheim, Worms und Ludwigshafen unterschiedlich. Fakt ist: Wir haben in der Regel deutlich mehr Bewerber*innen als freie Plätze. Mittelfristig kann das nur durch den Bau neuer Wohnheime verbessert werden. Deine Chance zu bestimmen ist daher aktuell nicht möglich. Es gehen täglich neue Bewerbungen ein und auch an der Anzahl der freien Wohnheimplätze ändert sich beinahe täglich etwas. In den Vergaberichtlinien findest du eine Liste aller Lebensumstände, die eine Bewerbung aussichtsreicher machen wie z.B: eine Behinderung, das Studium mit Kind, Studierende aus dem Ausland oder mit weiter Entfernung zum Studienort, Bafög-Empfänger.
Ich habe einen WG Platz erhalten, möchte aber ein Einzelapartment. Kann ich den Wohnheimplatz tauschen?
Da die Nachfrage unserer Wohnheimplätze sehr hoch ist, können wir leider nicht immer allen Wünschen gerecht werden. Das tut uns sehr leid. Gerne kannst du uns aber eine E-Mail an wohnen@stw-vp.de senden. Dann schauen wir, ob wir den Platz tauschen können. Versprechen können wie hier aber nichts.
Ich habe einen Wohnheimplatz erhalten. Was muss ich nun tun?
Antworte so schnell wie möglich auf die E-Mail, dass du den Platz annimmst oder ablehnst. Wenn du den Platz annimmst, wird der Mietvertrag per E-Mail an dich versendet (Achtung! Dies kann unter Umständen 2-3 Tage dauern). Bitte lies das Begleitschreiben in der Mail zum Mietvertrag aufmerksam und komplett durch. Wir benötigen den Mietvertrag doppelt und die Anlagen 1-3 einfach zurück. Zudem muss die Wohnungsgeberbestätigung (ausdrucken und beilegen) mitgesendet werden und der Beleg über die Zahlung der Reservierungsbestätigung (Kaution). Die allgemeine Mietbedingung benötigen wir nicht ausgedruckt.
Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Kann ich mich trotzdem noch bewerben?
Selbstverständlich kannst du dich noch bewerben. Allerdings berücksichtigen wir zunächst erst alle Bewerber*innen, die sich fristgerecht beworben haben. Sind noch freie Zimmer vorhanden, werden wir dir auch einen Mietvertrag anbieten.
Ich habe mich ohne Zulassung der Hochschule/Uni beworben. Muss ich diese nach Erhalt nachreichen?
Du musst die Zulassungsbescheinigung zunächst nicht nachreichen. Sollten wir dir einen Platz im Wohnheim anbieten können, fragen wir automatisch danach. Beim Einzug ins Wohnheim musst du die Immatrikulationsbescheinigung dann spätestens vorlegen, falls du deine Zulassung erst sehr spät bekommst.
Welche Ausstattung hat mein Zimmer/Apartment?
Der Großteil unserer Wohnheimplätze wird möbliert vermietet. Darin beinhaltet sind: Schrank, Bett inkl. Matratze und Schoner, Schreibtisch, Pantryküche, Schreibtischstuhl, je nach Wohnheim entweder Regalböden an der Wand oder ein Standregal. Weitere Infos findest du auch auf der Unterseite des jeweiligen Wohnheims.
Wann bekomme ich spätestens eine Absage, falls es mit dem Zimmer nicht klappt?
Die Absagen werden ca. 3-4 Wochen nach dem Beginn der Vergabe per E-Mail versendet. Da dies sehr kurzfristig ist, empfehlen wir stets, sich auch auf dem privaten Wohnungsmarkt nach einem Zimmer umzusehen. Leider haben wir viel mehr Bewerber*innen als freie Plätze. Hilfreiche Informationen zum privaten Wohnungsmarkt findet ihr hier.
Kann ich die Zimmer vor meiner Bewerbung besichtigen?
Eine Besichtigung unsere Wohnheimplätze ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Die Wohnheimplätze sind darüber hinaus zu jeder Zeit vermietet. Gerne kannst du dir aber privat ein Bild vor Ort machen, falls es die Entfernung zu deinem Wohnort zulässt.
Ich weiß noch nicht, ob ich Bafög bekomme. Muss ich das Feld dann trotzdem ankreuzen und wie muss ich meinen Antrag dann vervollständigen?
Die Angabe über Bafög ist kein Pflichtfeld. Daher muss nichts angegeben werden. Solltest du sicher sein, dass du Bafög bekommst, kannst du vorher schon online über den Bafög-Rechner (https://www.bafoeg-rechner.de/) die etwaige Höhe der Förderung ausrechnen. Dieses Ergebnis kannst du uns an der Stelle „Bafög-Bescheid“ hochladen. Sobald du deinen Bafög-Bescheid dann hast, sende ihn uns als Scan einfach an wohnen@stw-vp.de.
Kann ich mich auch mehrfach für ein Semester bewerben?
Eine Bewerbung ist nur einmalig pro Semester möglich. Es verschafft dir keinen Vorteil, dich mehrfach zu bewerben, sondern macht uns nur mehr Arbeit. Mehrfachbewerbungen können zum Ausschluß vom Vergabeverfahren führen.
Wann ist die Bewerbungsfrist für einen Wohnheimplatz zu Ende?
Die Bewerbungsfrist für Landau und Germersheim ist der 01.03. bzw. 01.09. eines Jahres, für Ludwigshafen und Worms jeweils der 01.02. und 01.08..
Wann und wie bekomme ich Rückmeldung, ob ich einen Wohnheimplatz bekommen habe?
Wenn wir dir einen Wohnheimplatz anbieten können, versenden wir eine E-Mail mit einem Angebot und detaillierter Beschreibung um welchen Wohnheimplatz es sich handelt. Bitte kontrolliere regelmäßig deine E-Mails und auch den Spam-Ordner.
Wie ziehe ich meine Bewerbung zurück?
Du kannst deine Bewerbung jederzeit zurückziehen. Sende hierzu einfach eine kurze Mail an wohnen@stw-vp.de. Bitte denke daran, deine Bewerbung so schnell wie möglich zurückzuziehen, du machst es damit uns und den Nachrückern auf deinen Platz leichter.
Ist es möglich, sich auch ohne Zulassung/Studienbescheinigung zu bewerben?
Eine Bewerbung ist stets unverbindlich und somit auch ohne Zulassung/Studienbescheinigung der jeweiligen Universität/Hochschule möglich. Also selbst, wenn du noch nicht weißt, ob du wirklich an der Hochschule aufgenommen wirst, kannst du dich bereits bewerben. Dir entstehen keine Kosten, wenn du die Bewerbung absagen musst, weil du an eine andere Hochschule gehst.
Nach welchen Kriterien werden die Plätze im Wohnheim vergeben?
Da das Studierendenwerk einen satzungsgemäßen Auftrag zur Vergabe von Wohnheimplätzen nach sozialen Kriterien hat, existieren bei uns klare Vergaberichtlinien. Wir treffen unter allen Bewerber*innen eine Sozialauswahl und vergeben unser Plätze nach sozialen Richtlinien. Hier findest du unsere Vergaberichtlinien und kannst dich vergewissern, ob deine Bewerbung Aussicht auf Erfolg hat.
Wie lang muss ich mindestens wohnen bleiben?
Wenn du einen Mietvertrag mit uns geschlossen hast, beträgt die Mindestmietdauer ein Semester (6 Monate).
Wie lautet die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Semesterende.
Kann ich meinen Mietvertrag auch während des Semesters kündigen?
Nur bei einer Exmatrikulation ist eine Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt möglich, sofern wir eine_n Nachmieter*in zur Verfügung haben. Ansonsten gilt die vertragliche Kündigungsfrist.
Kann ich in jedem Wohnheim des Studierendenwerk Vorderpfalz wohnen, wenn ich an einem anderen Standort studiere?
Leider nicht. Du kannst dich nur für den Standort bewerben, bei dem du auch studieren möchtest. Es ist daher nicht möglich, zum Beispiel in Germersheim einen Wohnheimplatz zu bekommen, wenn du in Worms studieren möchtest.
Sind die Wohnheimplätze auch für Studierende anderer Universitäten/Hochschulen?
Unsere Wohnheimplätze stehen ausschließlich Studierenden der jeweiligen Universität/Hochschule in Landau, Germersheim, Worms und Ludwigshafen zur Verfügung. Auf unserer Homepage findest du Tipps zur Suche auf dem privaten Wohnungsmarkt.
Wie kann ich meine Angaben bei der Bewerbung ändern?
Sende uns hierzu bitte eine E-Mail an wohnen@stw-vp.de unter Angabe, welche Daten nicht korrekt sind. Füge bitte auch deinen vollständigen Namen in die E-Mail ein. Eine zweite Bewerbung ist nicht notwendig.
Wie bewerbe ich mich um einen Wohnheimplatz?
Eine Bewerbung um einen Wohnheimplatz ist ausschließlich online über unsere Homepage möglich. Hier kommst du zum digitalen Bewerbungsportal.
Welche Kosten entstehen mir?
Die Anmeldung erfolgt kostenlos. Auch die Rücknahme deiner Bewerbung - falls du etwas anderes gefunden hast in der Zwischenzeit - kostet nichts. Eine Mail an wohnen@stw-vp.de reicht aus. Dir entstehen erst Kosten, wenn du einen Mietvertrag unterschrieben hast.