Achtung: Keine Geschlechter-Trennung in Wohnheim-WG's möglich!

An alle Studierenden, die sich für einen WG-Platz in einem unserer Wohnheime interessieren:
Aufgrund der vielen Mieter-Wechsel in unseren Wohnheimen und dem sehr begrenzten Wohnraum, können wir leider keine rein weiblichen oder rein männlichen WG's anbieten.

Richtlinien für die Vergabe von Plätzen in den Wohnanlagen durch das Studierendenwerk Vorderpfalz

1. Wohnberechtigung

a. Wohnberechtigt in den vom Studierendenwerk Vorderpfalz verwalteten Studierendenwohnanlagen sind in erster Linie ordentlich Studierende der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität Kaiserslautern-Landau, der Johannes-Gutenberg­Universität Mainz, Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft Germersheim, der Hochschule Ludwigshafen und der Hochschule Worms; vorrangig werden Studierende im Erststudium berücksichtigt.

b. Wissenschaftliche Mitarbeiter, Doktoranden und Referendare haben ebenfalls Anspruch auf einen Platz in den Wohnanlagen, sofern keine ausreichende Nachfrage von Studierenden besteht.

c. Sollten die Nachfragegruppen aus 1a und 1b nicht ausreichen, um alle freien Kapazitäten des Studierendenwerks zu belegen, ist das Studierendenwerk berechtigt bis zu 15 Prozent der gesamten Wohnheimkapazitäten an Nicht-Studierende ohne Hochschulbezug zu vergeben. Diese Mietverhältnisse können maximal um ein Semester verlängert werden, sofern im Vergabezeitpunkt die studentische Nachfrage nicht wieder das Angebot übersteigt. Erfolgt eine Vermietung an Nichtstudierende ohne Hochschulbezug, ist hierfür ein Mietzins zu erheben, der sich an den ortsüblichen Verhältnissen orientiert.



2. Antragstellung und Bearbeitung

Die Vermietung der Plätze in den Wohnanlagen und die Zuweisung der Studierenden zu den einzelnen Wohnanlagen erfolgt durch die Abteilung Studentisches Wohnen des Studierendenwerks.
Anträge auf Zuteilung eines Platzes in den Wohnanlagen sind bei der Verwaltung für Wohnanlagen in Landau und Germersheim bis zum 01.03. bzw. 01.09. zu stellen; für die Wohnanlagen in Ludwigshafen und Worms bis zum 01.02. bzw. 01.08. eines jeden Jahres. Dabei ist das Online-Bewerbungenverfahren , welches sich auf der Homepage des Studierendenwerks Vorderpfalz befindet, zu verwenden.

Eine Bewerbung ist auch unabhängig von der Zusage eines Studienplatzes möglich. Mit dem Antrag sind alle Unterlage'n einzureichen, die für eine Vergabe erforderlich sind, ggf. auch weitere Nachweise, z.B. Behindertenausweis oder ärztliche Atteste.



3. Vermietungsgrundsätze

3.1. Vergabe an besonders förderungswürdige Studierende. Vorrangig werden Studierende im Erststudium berücksichtigt.
In den Wohnanlagen werden Studierende, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen, sozialen oder persönlichen Lage besonders förderungswürdig sind bevorzugt aufgenommen.

Es gilt folgende Reihenfolge:

a. behinderte Studierende
eine Behinderung liegt vor, wenn der Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 % beträgt. Die Behinderung ist durch Vorlage eines amtlichen Ausweises nachzuweisen.

b. Studierende mit Kind

c. ausländische Studierende, mindestens 25 % der Wohneinheiten (einschließlich festes Kontingent des Akademischen Auslandsamt)

d. BAföG-EmpfängerInnen

e. sonstige Studierende unter Berücksichtigung der Entfernung zwischen Erstwohnsitz und Studienort

f. Nicht-Studierende bei nicht ausreichender studentischer Nachfrage

Die jeweiligen Nationalitätengruppen sollen in einem ausgewogenen Zahlenverhältnis zueinanderstehen. Auf eine ausgewogene Unterbringung in den Gebäuden ist zu achten.

Für die BAföG-Berechtigung gilt das Erklärungsprinzip.



4. Wohndauer

a. Die Wohndauer beträgt 6 Semester

b. Die Wohndauer kann verlängert werden, wenn:
• der oder die Antragsteller/in schwerbehindert ist, bis zum Ende des Studiums,
• der oder die Antragsteller/in aufgrund der jeweiligen wirtschaftlichen, sozialen oder persönlichen Lage über das Maß hinaus besonders förderungswürdig ist um höchstens 4 Semester.
• der oder die Antragsteller/in ausländischer Studierender ist, um max. 1 Semester.
• der oder die Antragsteller/in sich in der Abschlussphase seines Studiums befindet, um max. 2 Semester



5.Vergabe und Auswahlverfahren

• Die Vergabe der Wohnheimplätze in den Wohnanlagen nach Ziffer 3 erfolgt durch die Abteilung "Studentisches Wohnen" des Studierendenwerks.

Liegen nach Berücksichtigung der besonders förderungswürdigen Studierenden (s. Punkt 3) mehr Bewerbungen als freie Plätze vor, werden die Plätze wegen der großen Nachfrage zur Wahrung der Chancengleichheit verlost.



Worms, den 3. April 2025

Prof. Dr. Jendrik Petersen
Vorsitzender des Verwaltungsrats des Studierendenwerks

Andreas Schülke
Geschäftsführer des Studierendenwerks